Sachverständiger Leuna

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Raik Eremit Leuna

Raik Eremit

Bausachverständiger und Baugutachter

Spergauer Straße 17
06237 Leuna
Tel: 03461 288 96 70
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Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (gem. DIN EN ISO/IEC 17024/IQ-Zert)
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D3 komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Leuna steht Ihnen Herr Raik Eremit als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Raik Eremit kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Leuna, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Leuna kommen bzw. sich nicht in Leuna auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Leuna - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Leuna liegt im Landkreis Saalekreis und beheimatet ca. 13.906 Menschen. Die Stadt wurde zwischen 1917 und 1927 nach dem Gartenstadt-Prinzip erbaut und erlebte später zahlreiche Umstrukturierungen.

Historische Sehenswürdigkeiten in Leuna sind: Gnadenkirche, Ruine Nikolaikirche, Ruine Annenkirche, Kirche Daspig, Kirche Kröllwitz, Christkönigkirche, Friedenskirche, Marienkirche und St. Barbara Kirche

Angebote für Freizeit Aktivitäten: Schwimmhalle und Sauna, Waldbad, Sportstätte, Vereine und Saaleradweg,  

Leuna ist in 11 Stadtteile gegliedert: Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Leuna, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen

In der Nähe von Leuna befinden sich die Städte: Merseburg (ca. 5km), Bad Dürrenberg (ca. 6km), Lützen (ca. 15km), Bad Lauchstädt (ca. 18km), Weißenfels (ca. 20km), Markranstädt (ca. 25km), Halle (ca. 25km), Schkeuditz (ca. 30km), Leipzig (ca. 40km) und Naumburg (ca. 40km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausstraße 1
06237 Leuna

Bauamt:
Rathausstraße 1
06237 Leuna

Amtsgericht Merseburg:
Geusaer Straße 88
06217 Mersebu

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